Ich kann diese Form der Förderung nur sehr weiterempfehlen
“Steuerbegünstigung nach § 10f EStG
Sehr geehrter Herr Smektalla,
ich habe bei Ihnen im Jahre 2002 eine Dachgeschoss-Eigentumswohnung in Gera zur privaten Eigennutzung gekauft. Diese Wohnung befindet sich in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet im Zentrum von Gera.
Meine Absicht war der Erhalt der Eigenheimzulage, welche zu diesem Zeitpunkt immerhin noch EUR 20.448 betrug. In den sehr kompetenten Gesprächen mit Ihnen machten Sie mich allerdings auf eine alternative Fördermöglichkeit aufmerksam. Aufgrund der Lage der Wohnung in einem Sanierungsgebiet zeigten Sie mir die Möglichkeit auf, gemäss § 10f EStG die Modernisierungskosten von der Steuer abzusetzen. Sie stellten in Aussicht, dass sich hierdurch meine Einkommenssteuer so erheblich reduzieren kann, dass dies sogar den Betrag der seinerzeit noch höheren Eigenheimzulage übersteigt. Ich war zunächst sehr skeptisch, da ich diese Form der Förderung noch nicht kannte und dies auch in meinem Bekanntenkreis nicht geläufig war. Schließlich entschied ich mich auch nach Rücksprache mit meinem Steuerberater für die von Ihnen empfohlene Variante.
Ich möchte diesen Brief zum Anlass nehmen, um mich bei Ihnen für diese empfohlene Variante zu bedanken. Sie haben mich hervorragend bei allen Formalitäten unterstützt, so dass ich innerhalb kürzester Zeit alle erforderlichen Bescheinigungen für die Steuerbegünstigung in den Händen hielt. Durch den Eintrag eines Freibetrages auf meiner Lohnsteuerkarte habe ich sogar sofort mehr Netto im Monat. Das dadurch freigewordene Kapital kann ich nunmehr zusätzlich ansparen, um meinen Kredit noch schneller abzuzahlen. Ich habe sogar in den letzten Tagen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes Gera erhalten, welche den Abschreibungsbetrag bestätigt.
Ich kann diese Form der Förderung nur sehr weiterempfehlen. Vielen Dank für den ausgezeichneten Tipp und für Sie weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Sören K.
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