Professionelles Mängel-Management

Wenn es trotz unserer Anstrengungen doch einmal Grund für Beanstandungen geben sollte, dann teilen Sie uns dies bitte mit dem nachfolgenden Formular mit.

Füllen Sie alle Felder vollständig sowie korrekt aus und beschreiben Sie uns Ihr Anliegen möglichst genau. Damit vermeiden Sie unnötige Rückfragen. Ihr Anliegen wird dann direkt an unser Mängel-Management weitergeleitet und Sie erhalten hierzu eine sofortige Bestätigung.

Serviceformular




Anhänge (*.pdf, *.jpg) hochladen?
Datenschutzerklärung

Mit der Verwendung dieses Formulares und der damit verbundenen Eingabe persönlicher Daten erklären Sie sich ausdrücklich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.

Bitte senden Sie dieses Formular nur dann ab, wenn Sie hiermit einverstanden sind.


Datenweitergabe

Im Rahmen der Durchführung unseres «After-Sales-Service» stimmen Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer hier erfassten Daten an im Prozess der Mängelbeseitigung beteiligten Parteien zu. Mehr Informationen zur erforderlichen Weitergabe personengebundener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte senden Sie dieses Formular nur dann ab, wenn Sie hiermit einverstanden sind.


Einverständnis zu wichtigen Hinweisen

1. Potentielle Mängel mit Havariecharakter (beispielsweise ein Wasserrohrbruch mit fortlaufendem Wasseraustritt) sind unter Beachtung Ihrer Schadenminderungspflicht sofort und unverzüglich anzuzeigen. Nutzen Sie hierzu telefonische Kontakte zur TannCAPITAL AG oder entsprechende Notfallnummern Ihrer Hausverwaltung!

2. Alle im Rahmen unseres «After-Sale-Service» mittels Seriveformular an Arbeitstagen übertragenen Beanstandung werden schnellstmöglich geprüft, bearbeitet und entsprechend weitergeleitet.

3. Leider können längere Bearbeitungszeiten dadurch entstehen, weil der Mangel nicht genau bezeichnet wurde und/oder zunächst fachlich oder sogar ingenieurtechnisch eingeschätzt werden muss. Zudem müssen die beteiligten Handwerker unterrichtet und angehört werden. Hierbei sind wir verpflichtet, gesetzliche und vertragliche Abläufe, Fristen und Termine einzuhalten und zu beachten.

4. Vergewissern Sie sich zunächst, welche Leistungen auch tatsächlich der gesetzlichen oder unserer vertraglichen Sachmängelhaftung unterfallen! Beachten Sie, dass beispielsweise Silikon- oder Acrylfugen als sogenannte Gebäudetrenn-, Dehnungs- oder Wartungsfugen keiner Gewährleistung unterliegen.

5. Bitte vergewissern Sie sich auch über die Zulässigkeit einer Mangelanzeige. Unbegründete Mangelanzeigen müssen wir aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung zurückweisen. Gegebenenfalls verursachen derartige Mangelanzeigen aufgrund unseres Bearbeitungsaufwandes und der Inanspruchnahme von Servicepartnern (Bauingenieure) oder Handwerksunternehmen (Anfahrt) für Sie zusätzliche Kosten. Klären Sie im Zweifel zunächst vorher Ihr Anliegen mit einem Ansprechpartner für das Mängelmanagement.