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Aus für Verlustzuweisungsmodelle?

"Tausche Senkung der Körperschaftsteuer gegen das Privileg, mit Kapitalanlagen Steuern sparen zu können. So etwa könnte die Formel lauten, um die aktuellen Pläne der Bundesregierung in die Realität umzusetzen." eröffnet ein Aktikel aus der Welt am Sonntag vom 27.03.2005.

Betroffen sind Kapitalanlage-Beteiligungsmodelle, wie Schiffsbeteiligungen, Medien- oder Venture-Capital- und sonstige Vermögenswerwaltende Fonds, bei denen sogenannte Verlustzuweisungen mit anderen Einkunftsarten des Anlegers verrechnet werden konnten. Deren steuerliche Verluste, bezogen auf das Beteiligungskapital von bis zu hundert Prozent, locken seit Jahren Anleger an.

Von Anfang an stellen die Konzepte für Beteiligungsmöglichkeiten an der TannCAPITAL AG darauf ab, interessierte Anleger gerade ohne steuerliche Verlustzuweisungen zu gewinnen sondern vielmehr durch Rendite, Flexibilität und Sicherheit.

Das eigenkapitalbasierte und renditeorientierte Beteiligungskonzept der TannCAPITAL AG bietet dem Investor überdurchschnittliche Chancen am derzeit überaus interessanten Immobilienmarkt, in welchem die Gründer der TannCAPITAL AG bereits auf eine Erfahrung von mehr als 25 Jahren zurückblicken können.

Eine Umsetzung der aktuellen Pläne der Bunderegierung beim Thema Verlustverrechnung wird das Beteiligungskonzept der TannCAPITAL AG sogar weiter aufwerten, da auch eine höhere Anrechnung der Gewerbesteuer im Gespräch ist, was die Attraktivität im Wettbewerb weiter erhöht.

Nicht zuletzt die aktuellen Reformgespräche zeigen, dass die TannCAPITAL AG als vorausschauender und zeitgemässer Initiator überzeugt und mit nachhaltigen Konzepten für eine moderne Gesellschaftsbeteiligung steht.