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Stille Gesellschaft ideal für Kapitalanlage

Die stille Gesellschaft ist eine flexible Rechtsform für unternehmerische Investments. Prof. Dr. Karl-Georg Loritz, Professor für internationales Kapitalanlagerecht an der Universität Bayreuth hierzu: „Stille Beteiligungen sind eine seit Jahrhunderten gebräuchliche Form des Investments: Der Kapitalgeber, der nicht nach aussen auftreten will, stellt sein Geld einem Unternehmer ... zur Verfügung.“ Prof. Loritz weiter: „Die stille Beteiligung ist dabei eine einfach zu handhabende Gesellschaftsform. Sie kann durch einfachen privatrechtlichen Vertrag geschlossen werden."

Leider wird in der Öffentlichkeit vereinzelt die Fehlvorstellung verbreitet, dass gescheiterte oder unseriöse Modelle, die es auch mit der stillen Beteiligung in der Vergangenheit gegeben hat, spezifisch auf diese Rechtsform zurück zu führen sind. „Das ist falsch:“ bestätigt Prof. Loritz. „Solche Missbräuche gab es auch bei Kommanditgesellschaften, bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Aktiengesellschaften. Keine Beteiligungsform ist vor unseriösen Initiatoren und Vertrieben sicher.

Fazit:
Als Ergebnis bleibt fest zu halten: Die stille Beteiligung ist wegen ihrer gesellschafts- und steuerlichen Flexibilität eine ideale Rechtsform, auch für Kapitalanlagemodelle.

Quelle: FINANZWELT 05/2003