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Protektor vs. britische Lebensversicherer

Wie aus einer Verlautbarung vom 04.11.2004 der Protektor Lebensversicherungs-AG, die selbst als Auffanggesellschaft für in Not geratene deutsche Lebensversicherer vom GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) gegründet wurde, hervorgeht, besteht für deutsche Kunden britischer Lebensversicherer nach derzeitigem Stand im Insolvenzfall eines solchen Anbieters kein Schutz durch Protektor und offenkundig kein Schutz durch die britische Einlagensicherung FSCS (Financial Services Compensation Scheme).

Weiter heisst es, dass britische beziehungsweise auch kanadische Lebensversicherungsunternehmen nicht Aktionäre der Protektor Lebenversicherungs-AG, teilweise auch nicht Mitglieder im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, sind. Soweit diese Versicherer Niederlassungen in Deutschland betreiben oder Produkte in Deutschland vertreiben, unterliegen sie zwar der deutschen Rechtsaufsicht, in der Regel aber nicht der deutschen Finanzaufsicht.

Da sich die genannten Lebensversicherer auch nicht über die Verpflichtungserklärung an der Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherungs-AG beteiligt haben, wird für deren deutschen Kunden im Falle einer Schieflage eines Unternehmens auch die Protektor Lebensversicherungs-AG nicht eintreten. Es gälte in einem solchen Fall das britische Insolvenzrecht.

 

Quelle: Experten-News Nr.0136 vom 30.11.2004